Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verwaltungsgemeinschaft Ottobeuren ist bemüht, die Internetseiten unter der Domain ottobeuren.de* im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist Art. 14 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) in Verbindung mit den §§ 9 bis 11 der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV). Als technischer Maßstab gilt die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.ottobeuren.de sowie für unter dieser Domain veröffentliche Subdomains.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV
Diese Webseite und ihre Subdomains sind mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) weitgehend vereinbar.
Bestehende Mängel
Dokumente zum Download
Ein Großteil der auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente, insbesondere ältere Dateien sowie Dokumente Dritter (z. B. von Ministerien oder anderen Organisationen), entspricht nicht den Barrierefreiheitsanforderungen. An der schrittweisen Verbesserung wird gearbeitet. Neu eingestellte Dokumente werden soweit möglich in barrierefreier Form bereitgestellt.
Kartografische Darstellungen
Karten werden als Bilddateien oder PDF bereitgestellt. Aufgrund ihres Wesens als grafische Darstellung können sie die Anforderungen der BITV technisch nicht vollständig erfüllen. Benötigte Informationen können auf Anfrage auch in anderer Form zur Verfügung gestellt werden.
Videos
Auf dem YouTube-Kanal der Verwaltungsgemeinschaft Ottobeuren veröffentlichte Videos sind bislang nicht mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen.
Zusätzliche Unterstützungsangebote
Auf der Website steht ein KI-gestützter Assistent (Otto-Bot) zur Verfügung. Er kann Inhalte in Leichter Sprache aufbereiten und in über 100 Sprachen übersetzen. Damit soll die Zugänglichkeit für Menschen mit Leseschwierigkeiten, für nicht deutschsprachige Nutzerinnen und Nutzer sowie für weitere Personengruppen verbessert werden.
Dieser Assistent ist eine ergänzende Unterstützung. Er ersetzt nicht die strukturelle Barrierefreiheit der Website und ist nicht als Maßnahme zur vollständigen Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen anzusehen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.07.2021 erstellt. Diese Erklärung wurde am 16.06.2026 aktualisiert.
Grundlage ist eine interne Selbsteinschätzung.
Rückmeldung bei Mängeln
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen? Haben Sie Schwierigkeiten, Informationen oder Inhalte zu nutzen? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.
Bitte senden Sie eine E-Mail an edv(at)ottobeuren.de, wenn Sie
- Inhalte, die schwer zugänglich sind
- Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht BITV-konform sind
- Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten
auf unseren Webseiten finden.
Durchsetzungsverfahren
Erhalten Sie auf Ihre Rückmeldung keine oder keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- und Überwachungsstelle wenden:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html














