FÜHRUNGSZEUGNIS JETZT IM INTERNET BEANTRAGEN
Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang
sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse
ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Dieses
einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen.
Und die müssen in verschiedensten Lebenslagen ein Führungszeugnis
vorlegen,
sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes.
Voraussetzungen
für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der
für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein
passendes Kartenlesegerät.
Auf diese Weise kann eindeutig
identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die
keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die
entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Neben
Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
über das neue Online-Portal des Bundeamts für Justiz beantragt werden.
Aus
dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu
ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein
Führungszeugnis aufzunehmen sind.
Die Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die
Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.
Allerdings soll das Online-Portal die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen:
Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden.
Wie
bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine
Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann
sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“
beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier
gedruckt und mit der Post zugeschickt.
Das Online-Portal zur
Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem
Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de